1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle bei uns einlangenden Anmeldungen, welche durch uns bestätigt und dadurch verbindlich sind.
2. Vertragsabschluss
Alle Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen ausschließlich über unsere Homepage unter www.european-sportbikeclub.com. Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer:in unsere Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung unserer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Diese Bestätigung dient als Nachweis für die erfolgreiche Anmeldung. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte übertragen werden.
3. Teilnahmegebühr
Nach Buchung eines Tickets auf unser Homepage erhalten die Teilnehmer eine Auftragsbestätigung. Die Teilnahmegebühr ist vom/von der Teilnehmer:in im Voraus zu entrichten. Da zum Bezahlen diverse Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Buchungsbestätigung erst nach Einlangen des vollen Buchungsbetrages versandt. Die Zahlung muss fristgerecht, innerhalb 5 Werktage, auf dem Bankkonto des Veranstalters eingehen. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren.
Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder im Falle eines Ausschlusses des/der Teilnehmers/Teilnehmerin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Der/die Teilnehmer:in hat sicherzustellen, dass der Zahlungsnachweis rechtzeitig erbracht wird.
4. Storno
Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
50% Rückerstattung in Form einer Gutschrift.
Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
100% Stornogebühr vom jeweiligen Eventbetrag (Tagesticket).
Die Gutschrift ist 3 Jahre gültig und kann nicht in bar (oder Rückzahlung) abgelöst werden.
Bitte mit ESBC Kontakt aufnehmen, wir sind bemüht, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt 7 „Versicherung".
5. Teilnehmer:innen
5.1 Alle Teilnehmer:innen müssen physisch und psychisch in der Lage sein, ein Motorrad unter Wettkampfbedingungen zu bewegen. Die diesbezügliche Eignung nimmt der/die Teilnehmer:in selbst und auf eigene Verantwortung vor. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich. Jugendliche vor Abschluss des 16. Lebensjahres haben den sportärztlichen Nachweis zu erbringen, dass sie die psychischen und physischen Fähigkeiten aufweisen, ein Motorrad unter Rennbedingungen zu lenken.
5.2 Für alle Teilnehmer:innen gilt während des Rennstreckenbetriebes absolutes Alkohol- und Drogenverbot („0,0 Promille“). Der Veranstalter ist berechtigt, Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen. Deshalb bitten wir um euer Verständnis, dass Teilnehmer:innen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, von den Trainings bzw. Rennen disqualifiziert werden können. Den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und denen des Streckensicherungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden/jede Teilnehmer:in verpflichtend. Die Weitergabe des Motorrades an Dritte ohne gültige Anmeldung ist untersagt.
6. Versicherung
Jede/r Teilnehmer:in ist verpflichtet, über eine gültige Krankenversicherung mit Auslandsdeckung zu verfügen. Der Nachweis über die Versicherung ist auf Anfrage vorzulegen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung, die das Risiko der Teilnahme an Rennveranstaltungen abdeckt, wird dringend empfohlen. Es ist darauf zu achten, dass diese Versicherung über einen ausreichenden Leistungsschutz verfügt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für mögliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Die Versicherung sollte insbesondere auch Schäden an Dritten abdecken.
Jede/r Fahrer:in sollte dies selbst mit seiner/ihrer Versicherung abklären, da dies jede Versicherung unterschiedlich handhabt. Oftmals ist es aber so, dass das Ringfahren bei vielen Kasko- und Unfallversicherungen ausgenommen ist.
Da die meisten Motorräder auf der Rennstrecke nicht angemeldet sind, kann bei einem Schaden mit Fremdbeteiligung auch keine Haftpflichtversicherung eingeschaltet werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder selbst bewusst ist, dass am Ring bei einem Sturz durch die höheren Geschwindigkeiten öfter auch ein Schaden am Motorrad entstehen kann, wofür man dann selbst aufzukommen hat (auch bei Fremdverschulden- der Ehrenkodex auf der Rennstrecke lautet: Jeder zahlt seinen Schaden selbst, unabhängig von der Verschuldensfrage!). Daher ist es von Vorteil, sich im Vorhinein bei seiner eigenen Versicherung zu informieren.
7. Ausrüstung, Motorrad
7.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer:innen mit einwandfreier Ausrüstung und technisch einwandfreiem, betriebssicherem Motorrad.
Das Motorrad muss dem Reglement des European Sport Bike Clubs entsprechen (siehe Reglement Abs. 15). Zwingend vorgeschrieben sind Helm mit E-Zeichen, Handschuhe sowie handelsübliche Lederbekleidung (Hose und Jacke müssen mit einem Reißverschluss verbunden sein) mit Schutzprotektoren und Stiefeln.
Teilnahmeberechtigt sind Motorräder der Kategorie „Supersport“ oder „Naked Bike“ mit einem dementsprechenden Rahmen (Motoraufhängung).
Die darin befindlichen Motoren müssen 4-Takt Saug-Motoren sein mit einem maximalen Hubraum von 490 ccm.
Leistungsklassen:
Bis 250 ccm
Bis 390 ccm
Bis 490 ccm
7.2 Leistungssteigerungen im Bereich Fahrwerk, Bremsen und Ergonomie sind in vollem Umfang erlaubt.
Leistungssteigerungen durch Öffnen des Motors sind untersagt. Das heißt: Tausch von Kolben, Nockenwellen, Kurbelwellen, Zylinderkopf und Motorblock.
Gestattet ist jedoch die Feinabstimmung des Motors durch ECU, Luftansaugung und Abgasabführung.
Alle Teilnehmer:innen müssen sich an die geltende Lautstärkenbegrenzung von 98 dB halten.
Nicht erlaubt sind: Pit-Bikes, Mini GP, Super Motos, Roller oder ähnliches.
Die Inbetriebnahme des Motorrades auf der Rennstrecke setzt Folgendes voraus:
Kühlflüssigkeit ist gegen destilliertes Wasser zu ersetzen
Ölablassschrauben und Ölfilter müssen fest angezogen, dicht und gesichert sein
Bremssattelschrauben müssen mit Schraubensicherungsmittel gesichert sein
Motorentlüftungen müssen original oder fachmännisch in einem Behälter gelegt sein
Scheinwerfer, Spiegel, Blinker und Beleuchtung sind lichtundurchlässig abzudecken
Startnummern sind vorne am Fahrzeug anzubringen – diese müssen eine Mindestabmessung von 10cm x 8cm (pro Zahl) haben.
Bei Regen oder nasser Fahrbahn sind Regen- oder Profilreifen zu verwenden. Jede/r Teilnehmer:in ist verpflichtet, vor Befahren der Rennstrecke, sein/ihr Motorrad gründlich zu überprüfen, insbesondere Reifendruck dem Rennbetrieb anzupassen, Bremsen- und Belagskontrolle durchzuführen und zu kontrollieren, ob am Fahrzeug alles dicht ist, alle Schrauben gesichert und Splinte angebracht sind.
8. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
Der Veranstalter hat das Recht, Aufnahmen von Teilnehmern (Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen) jeder Art am gesamten Veranstaltungsgelände anzufertigen oder anfertigen zu lassen und diese zu Werbezwecken in Printmedien, über Social Media oder im Internet zu veröffentlichen.
Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, bereits vor der Veranstaltung, nach erfolgreicher Anmeldung, Namen aller Teilnehmer:innen öffentlich bekannt zu geben. Auch der Veröffentlichung der gefahrenen Zeiten, stimmt der/die Teilnehmer:in zu.
Der/die Teilnehmer:in erkennt ausdrücklich die Urheberrechte des Veranstalters an, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und den damit verbundenen Materialien, Inhalten und Aufnahmen stehen.
Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Aufnahmen, die während der Veranstaltung erstellt werden, in jeglicher Form nicht nur beschränkt auf Fotos, Videos und digitale Medien) für eigene Zwecke, einschließlich Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und zukünftige Veranstaltungen, verwenden darf.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Aufnahmen, die vom/von der Teilnehmer:in, oder dessen Begleitern angefertigt werden, zu untersagen. Insbesondere, wenn diese Aufnahmen die Rechte Dritter verletzen, oder gegen die Interessen des Veranstalters verstoßen. Der/die Teilnehmer:in stimmt mit der Teilnahme den oben genannten Anforderungen zu.
9. Informationen
Der/die Teilnehmer:in ist damit einverstanden, dass während des laufenden Buchungsjahres (auch ohne Newsletter Anmeldung) Informationsmails, an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmers/Teilnehmerin versandt werden.
10. Reglement
10.1. AUSSCHLUSS
Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. von den Trainings / Rennen zu disqualifizieren, bei:
Nichteinhalten der Verhaltensregeln
Missachtung von Flaggensignalen
unsportlichem Verhalten (Nachweis durch einen unbeteiligten Zeugen)
Missachtung von Anweisungen des Veranstalters und des Streckensicherungspersonals
Missachtung des Zeitplanes
Nichteinhaltung der Nachtruhe (ab 23 Uhr)
Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung
Verstoß des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
Der Ausschluss verpflichtet den/die Teilnehmer:in zum unverzüglichen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die der/die Teilnehmer:in für seine Teilnahme getätigt hat.
10.2. RENNSTART
Es wird einen stehender Rennstart geben, welcher wie folgt aussieht:
Die Boxengasse ist 60 Sekunden offen.
Anschließend wird von der Inlap direkt in die Startaufstellung (zugewiesenen Platz einnehmen) gefahren und ohne Vorstart ins Rennen gestartet.
10.3. FLAGGENSIGNALE
GELBE FLAGGE
Gefahr auf der Strecke – Überholverbot – Tempo verlangsamen – und Gefahrenstelle einschätzen
GRÜNE FLAGGE
Entwarnung der Gelbphase – Die Gefahrenzone ist zu Ende – es darf normal weitergefahren werden
BLAUE FLAGGE
Es nähert sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug – Überrunden lassen
SCHWARZE FLAGGE - in Verbindung mit einer Startnummer
Sofortige Disqualifikation vom Rennen. Der/die Teilnehmer:in hat das Rennen sofort abzubrechen, ohne dabei andere Fahrer:innen zu behindern oder zu gefährden. Die Rennleitung ist danach aufzusuchen.
GELB / ROTE FLAGGE
Öl oder andere Flüssigkeit auf der Strecke
WEIßE FLAGGE
Langsames Fahrzeug auf der Rennstrecke (Rettung, etc.)
SCHWARZ / WEIß KARRIERTE FLAGGE
Trainingsende – Rennende
10.4. PUNKTEWERTUNG
Alle Rennen werden mit folgendem Punktesystem bewertet:
Sprintrennen:
1. Platz: 15 Punkte
2. Platz: 13 Punkte
3. Platz: 11 Punkte
4. Platz: 10 Punkte
5. Platz: 9 Punkte
6. Platz: 8 Punkte
7. Platz: 7 Punkte
8. Platz: 6 Punkte
9. Platz: 5 Punkte
10. Platz: 4 Punkte
Endurance Rennen:
1. Platz: 22 Punkte
2. Platz: 20 Punkte
3. Platz: 18 Punkte
4. Platz: 16 Punkte
5. Platz: 15 Punkte
6. Platz: 14 Punkte
7. Platz: 13 Punkte
8. Platz: 12 Punkte
9. Platz: 11 Punkte
10. Platz: 10 Punkte
ACHTUNG: Die Teilnahme am Langstrecken Rennen wird ab Platz 10 mit 10 Punkten pro durchgekommenem Teilnehmer:in gewertet.
10.5. RACE REGULATIONS
Die Rennen können im Ermessen des Veranstalters als zwei verschiedene Rennen gestartet werden.
DRY RACE: Rennreifen ohne Profil oder profilierte Straßenreifen sind zu verwenden
WET RACE: Regenreifen oder profilierte Straßenreifen sind zu verwenden. Eine Teilnahme auf Rennreifen ohne Profil ist untersagt.
10.6. RENNABBRUCH
Sollte ein Rennen durch die Rennleitung abgebrochen werden müssen, so wird dieses wiederholt sofern unter 50% der Renndistanz zurückgelegt wurden durch den/die Führende/n des Rennens.
Für den Fall das bei Rennabbruch über 50% der Renndistanz des/der Führenden zurückgelegt wurden, werden die Positionen aus der vorangegangenen fliegenden Runde als Rennergebnis gewertet.
Bedingungen für den Rennabbruch:
Sollte ein Rennen durch die Rennleitung abgebrochen werden müssen, erfolgt eine Wiederholung des Rennens, sofern weniger als 50 % der Renndistanz des/der führenden Teilnehmers/Teilnehmerin zurückgelegt wurden. Beim anschließenden Neustart wird die Platzierung aus der vorangegangenen fliegenden Runde als Startaufstellung herangezogen.
Wertung bei Rennabbruch:
Wenn mehr als 50 % der Renndistanz des/der führenden Teilnehmers/Teilnehmerin zurückgelegt wurden, werden die Positionen aus der letzten vollständig absolvierten fliegenden Runde als offizielles Rennergebnis gewertet.
Entscheidungsbefugnis der Rennleitung:
Die Rennleitung hat das ausschließliche Ermessen, die Entscheidung über den Rennabbruch, die Wiederholung des Rennens oder die Wertung des Rennens zu treffen. Diese Entscheidung basiert auf den vorherrschenden Bedingungen, Sicherheitsüberlegungen und dem Wohlergehen der Teilnehmer:innen.
Sicherheitsbestimmungen:
Im Falle eines Rennabbruchs wird die Rennleitung alle notwendigen Sicherheitsprotokolle befolgen, um die Sicherheit der Teilnehmer:innen, der Zuschauer:innen und des Veranstaltungspersonals zu gewährleisten.
Information der Teilnehmer:innen:
Die Teilnehmer:innen werden umgehend über die Entscheidung der Rennleitung bezüglich des Rennabbruchs, der Wiederholung, oder der Wertung des Rennens informiert. Diese Informationen werden durch offizielle Kommunikationskanäle, wie beispielsweise Lautsprecherdurchsagen, digitale Anzeigetafeln und WhatsApp-Infoboard bereitgestellt.
11. Rechtsmittel
Entscheidungen der Rennleitung sind endgültig und können nicht angefochten werden. Teilnehmer:innen, die mit der Entscheidung der Rennleitung nicht einverstanden sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren oder anderen Kosten.
12. Haftung
Der/Die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko erfolgt. Er/Sie ist sich der Risiken und Gefahren des Motorsports sowie der spezifischen Risiken der Veranstaltung bewusst.
Der/die Teilnehmer:in trägt das Risiko und die Folgen von Verletzungen sowie von Schäden an seiner/ihrer Ausrüstung und seinem Motorrad und haftet eigenständig. Er/Sie verzichtet auf die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen jeglicher Art gegen den Veranstalter oder dessen Mitorganisatoren.
Der/die Teilnehmer:in haftet für alle Sach- und Personenschäden, die er/sie anderen Teilnehmern/Teilnehmerinnen, dem Veranstalter, oder Dritten, während der Veranstaltung verursacht.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder dessen Gehilfen verursacht wurden. Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, wird keine Haftung übernommen.
13. Einverständniserklärung (minderjährige Teilnehmer:innen)
Die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmer:innen bestätigen durch die Kenntnisnahme dieser Geschäftsbedingungen, dass ihnen die Risiken und Gefahren des Motorsports, sowie der spezifischen Veranstaltung bewusst sind. Sie übernehmen die volle Verantwortung für die Handlungen ihres Sohnes oder ihrer Tochter während der Veranstaltung.
Die gesetzlichen Vertreter stellen den Veranstalter und die Mitorganisatoren von jeglicher Haftung frei. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihm oder dessen Gehilfen verursacht wurden.