AGB´s European Sport Bike Club
Veranstalter European Sport Bike Club e.U Edi-Finger-Straße 7/6/604 A-1210 Wien
UID Nummer: Firmenbuchnummer FN 668317 w (Handelsgericht Wien) Geschäftsführer: Christoph Ott Tel: +43 676/722 52 75 europeansportbikeclub@gmail.com www.european-sportbikeclub.com
1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle bei uns einlangenden Anmeldungen, welche durch uns bestätigt und dadurch verbindlich sind.
2. Vertragsabschluss Alle Anmeldungen zu unseren Veranstaltungen erfolgen ausschließlich über unsere Homepage unter www.european-sportbikeclub.com. Mit der Anmeldung akzeptiert der/die Teilnehmer:in unsere Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung unserer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Diese Bestätigung dient als Nachweis für die erfolgreiche Anmeldung. Wir behalten uns das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die aus diesem Vertrag resultierenden Rechte, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht an Dritte übertragen werden. 3. Teilnahmegebühr Nach Buchung eines Tickets auf unser Homepage erhalten die Teilnehmer eine Auftragsbestätigung. Die Teilnahmegebühr ist vom/von der Teilnehmer:in im Voraus zu entrichten. Da zum Bezahlen diverse Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Buchungsbestätigung erst nach Einlangen des vollen Buchungsbetrages versandt. Die Zahlung muss fristgerecht, innerhalb 5 Werktage, auf dem Bankkonto des Veranstalters eingehen. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung oder im Falle eines Ausschlusses des/der Teilnehmers/Teilnehmerin besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Der/die Teilnehmer:in hat sicherzustellen, dass der Zahlungsnachweis rechtzeitig erbracht wird. 4. Storno Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben von den nachstehenden Bestimmungen unberührt. Sofern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, gelten folgende Stornobedingungen:
Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Rückerstattung in Form einer Gutschrift. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% Stornogebühr vom jeweiligen Eventbetrag (Tagesticket). Die Gutschrift ist 3 Jahre gültig und kann nicht in bar (oder Rückzahlung) abgelöst werden. Bitte mit ESBC Kontakt aufnehmen, wir sind bemüht, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt 7 „Versicherung". 5. Teilnehmer:innen 5.1 Alle Teilnehmer:innen müssen physisch und psychisch in der Lage sein, ein Motorrad unter Wettkampfbedingungen zu bewegen. Die diesbezügliche Eignung nimmt der/die Teilnehmer:in selbst und auf eigene Verantwortung vor. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich. Jugendliche vor Abschluss des 16. Lebensjahres haben den sportärztlichen Nachweis zu erbringen, dass sie die psychischen und physischen Fähigkeiten aufweisen, ein Motorrad unter Rennbedingungen zu lenken. 5.2 Für alle Teilnehmer:innen gilt während des Rennstreckenbetriebes absolutes Alkohol- und Drogenverbot („0,0 Promille“). Der Veranstalter ist berechtigt, Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen. Deshalb bitten wir um euer Verständnis, dass Teilnehmer:innen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, von den Trainings bzw. Rennen disqualifiziert werden können. Den Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und denen des Streckensicherungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden/jede Teilnehmer:in verpflichtend. Die Weitergabe des Motorrades an Dritte ohne gültige Anmeldung ist untersagt. 6. Versicherung Jede/r Teilnehmer:in ist verpflichtet, über eine gültige Krankenversicherung mit Auslandsdeckung zu verfügen. Der Nachweis über die Versicherung ist auf Anfrage vorzulegen. Der Abschluss einer Unfallversicherung, die das Risiko der Teilnahme an Rennveranstaltungen abdeckt, wird dringend empfohlen. Es ist darauf zu achten, dass diese Versicherung über einen ausreichenden Leistungsschutz verfügt. Wir empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für mögliche Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können. Die Versicherung sollte insbesondere auch Schäden an Dritten abdecken. Jede/r Fahrer:in sollte dies selbst mit seiner/ihrer Versicherung abklären, da dies jede Versicherung unterschiedlich handhabt. Oftmals ist es aber so, dass das Ringfahren bei vielen Kasko- und Unfallversicherungen ausgenommen ist. Da die meisten Motorräder auf der Rennstrecke nicht angemeldet sind, kann bei einem Schaden mit Fremdbeteiligung auch keine Haftpflichtversicherung eingeschaltet werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich jeder selbst bewusst ist, dass am Ring bei einem Sturz durch die höheren Geschwindigkeiten öfter auch ein Schaden am Motorrad entstehen kann, wofür man dann selbst aufzukommen hat (auch bei Fremdverschulden- der Ehrenkodex auf der Rennstrecke lautet: Jeder zahlt seinen Schaden selbst, unabhängig von der Verschuldensfrage!). Daher ist es von Vorteil, sich im Vorhinein bei seiner eigenen Versicherung zu informieren. 7. Ausrüstung, Motorrad 7.1 Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer:innen mit einwandfreier Ausrüstung und technisch einwandfreiem, betriebssicherem Motorrad. Das Motorrad muss dem Reglement des European Sport Bike Clubs entsprechen (siehe Reglement Abs. 15). Zwingend vorgeschrieben sind Helm mit E-Zeichen, Handschuhe sowie handelsübliche Lederbekleidung (Hose und Jacke müssen mit einem Reißverschluss verbunden sein) mit Schutzprotektoren und Stiefeln. Teilnahmeberechtigt sind Motorräder der Kategorie „Supersport“ oder „Naked Bike“ mit einem dementsprechenden Rahmen (Motoraufhängung). Die darin befindlichen Motoren müssen 4-Takt Saug-Motoren sein mit einem maximalen Hubraum von 490 ccm. Leistungsklassen: Bis 250 ccm Bis 390 ccm Bis 490 ccm 7.2 Leistungssteigerungen im Bereich Fahrwerk, Bremsen und Ergonomie sind in vollem Umfang erlaubt. Leistungssteigerungen durch Öffnen des Motors sind untersagt. Das heißt: Tausch von Kolben, Nockenwellen, Kurbelwellen, Zylinderkopf und Motorblock. Gestattet ist jedoch die Feinabstimmung des Motors durch ECU, Luftansaugung und Abgasabführung. Alle Teilnehmer:innen müssen sich an die geltende Lautstärkenbegrenzung von 98 dB halten. Nicht erlaubt sind: Pit-Bikes, Mini GP, Super Motos, Roller oder ähnliches. Die Inbetriebnahme des Motorrades auf der Rennstrecke setzt Folgendes voraus: Kühlflüssigkeit ist gegen destilliertes Wasser zu ersetzen Ölablassschrauben und Ölfilter müssen fest angezogen, dicht und gesichert sein Bremssattelschrauben müssen mit Schraubensicherungsmittel gesichert sein Motorentlüftungen müssen original oder fachmännisch in einem Behälter gelegt sein Scheinwerfer, Spiegel, Blinker und Beleuchtung sind lichtundurchlässig abzudecken Startnummern sind vorne am Fahrzeug anzubringen – diese müssen eine Mindestabmessung von 10cm x 8cm (pro Zahl) haben. Bei Regen oder nasser Fahrbahn sind Regen- oder Profilreifen zu verwenden. Jede/r Teilnehmer:in ist verpflichtet, vor Befahren der Rennstrecke, sein/ihr Motorrad gründlich zu überprüfen, insbesondere Reifendruck dem Rennbetrieb anzupassen, Bremsen- und Belagskontrolle durchzuführen und zu kontrollieren, ob am Fahrzeug alles dicht ist, alle Schrauben gesichert und Splinte angebracht sind. 8. Bild-, Ton- und Filmaufnahmen Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Bild-, Ton- und Filmaufnahmen anzufertigen oder durch beauftragte Dritte anfertigen zu lassen. Die Verarbeitung der hierbei erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Veranstalters an der Dokumentation der Veranstaltung sowie an der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung künftiger Veranstaltungen in Printmedien, auf Webseiten sowie in sozialen Netzwerken. Die Aufnahmen können zu den vorgenannten Zwecken veröffentlicht, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. an Medienpartner oder beauftragte Dienstleister). Der Teilnehmer erkennt an, dass sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den vom Veranstalter oder in dessen Auftrag erstellten Aufnahmen ausschließlich dem Veranstalter zustehen. Teilnehmer haben das Recht, der Anfertigung oder Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen sie individuell erkennbar sind, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen. Der Widerspruch ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs wird der Veranstalter die weitere Verarbeitung der betreffenden Aufnahmen unterlassen, soweit dem nicht zwingende schutzwürdige Gründe entgegenstehen. Teilnehmer und deren Begleitpersonen dürfen Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen nur im Rahmen des privaten Gebrauchs anfertigen. Der Veranstalter behält sich vor, die Veröffentlichung von Aufnahmen zu untersagen, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Veranstalters, anderer Teilnehmer oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden
9. Informationen Der/die Teilnehmer:in ist damit einverstanden, dass während des laufenden Buchungsjahres (auch ohne Newsletter Anmeldung) Informationsmails, an die angegebene E-Mail-Adresse des/der Teilnehmers/Teilnehmerin versandt werden. 10. Reglement
10.1. AUSSCHLUSS Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw. von den Trainings / Rennen zu disqualifizieren, bei: Nichteinhalten der Verhaltensregeln Missachtung von Flaggensignalen unsportlichem Verhalten (Nachweis durch einen unbeteiligten Zeugen) Missachtung von Anweisungen des Veranstalters und des Streckensicherungspersonals Missachtung des Zeitplanes Nichteinhaltung der Nachtruhe (ab 23 Uhr) Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung Verstoß des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gegen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen Der Ausschluss verpflichtet den/die Teilnehmer:in zum unverzüglichen Verlassen des Veranstaltungsgeländes. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die der/die Teilnehmer:in für seine Teilnahme getätigt hat. 10.2. RENNSTART Es wird einen stehender Rennstart geben, welcher wie folgt aussieht: Die Boxengasse ist 60 Sekunden offen. Anschließend wird von der Inlap direkt in die Startaufstellung (zugewiesenen Platz einnehmen) gefahren und ohne Vorstart ins Rennen gestartet. 10.3. FLAGGENSIGNALE GELBE FLAGGE Gefahr auf der Strecke – Überholverbot – Tempo verlangsamen – und Gefahrenstelle einschätzen GRÜNE FLAGGE Entwarnung der Gelbphase – Die Gefahrenzone ist zu Ende – es darf normal weitergefahren werden BLAUE FLAGGE Es nähert sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug – Überrunden lassen SCHWARZE FLAGGE - in Verbindung mit einer Startnummer Sofortige Disqualifikation vom Rennen. Der/die Teilnehmer:in hat das Rennen sofort abzubrechen, ohne dabei andere Fahrer:innen zu behindern oder zu gefährden. Die Rennleitung ist danach aufzusuchen. GELB / ROTE FLAGGE Öl oder andere Flüssigkeit auf der Strecke WEIßE FLAGGE Langsames Fahrzeug auf der Rennstrecke (Rettung, etc.) SCHWARZ / WEIß KARRIERTE FLAGGE Trainingsende – Rennende 10.4. PUNKTEWERTUNG Alle Rennen werden mit folgendem Punktesystem bewertet:
Sprintrennen: 1. Platz: 15 Punkte 2. Platz: 13 Punkte 3. Platz: 11 Punkte 4. Platz: 10 Punkte 5. Platz: 9 Punkte 6. Platz: 8 Punkte 7. Platz: 7 Punkte 8. Platz: 6 Punkte 9. Platz: 5 Punkte 10. Platz: 4 Punkte
Endurance Rennen: 1. Platz: 22 Punkte 2. Platz: 20 Punkte 3. Platz: 18 Punkte 4. Platz: 16 Punkte 5. Platz: 15 Punkte 6. Platz: 14 Punkte 7. Platz: 13 Punkte 8. Platz: 12 Punkte 9. Platz: 11 Punkte 10. Platz: 10 Punkte
ACHTUNG: Die Teilnahme am Langstrecken Rennen wird ab Platz 10 mit 10 Punkten pro durchgekommenem Teilnehmer:in gewertet. 10.5. RACE REGULATIONS Die Rennen können im Ermessen des Veranstalters als zwei verschiedene Rennen gestartet werden. DRY RACE: Rennreifen ohne Profil oder profilierte Straßenreifen sind zu verwenden WET RACE: Regenreifen oder profilierte Straßenreifen sind zu verwenden. Eine Teilnahme auf Rennreifen ohne Profil ist untersagt.
10.6. RENNABBRUCH Sollte ein Rennen durch die Rennleitung abgebrochen werden müssen, so wird dieses wiederholt sofern unter 50% der Renndistanz zurückgelegt wurden durch den/die Führende/n des Rennens. Für den Fall das bei Rennabbruch über 50% der Renndistanz des/der Führenden zurückgelegt wurden, werden die Positionen aus der vorangegangenen fliegenden Runde als Rennergebnis gewertet. Bedingungen für den Rennabbruch: Sollte ein Rennen durch die Rennleitung abgebrochen werden müssen, erfolgt eine Wiederholung des Rennens, sofern weniger als 50 % der Renndistanz des/der führenden Teilnehmers/Teilnehmerin zurückgelegt wurden. Beim anschließenden Neustart wird die Platzierung aus der vorangegangenen fliegenden Runde als Startaufstellung herangezogen. Wertung bei Rennabbruch: Wenn mehr als 50 % der Renndistanz des/der führenden Teilnehmers/Teilnehmerin zurückgelegt wurden, werden die Positionen aus der letzten vollständig absolvierten fliegenden Runde als offizielles Rennergebnis gewertet. Entscheidungsbefugnis der Rennleitung: Die Rennleitung hat das ausschließliche Ermessen, die Entscheidung über den Rennabbruch, die Wiederholung des Rennens oder die Wertung des Rennens zu treffen. Diese Entscheidung basiert auf den vorherrschenden Bedingungen, Sicherheitsüberlegungen und dem Wohlergehen der Teilnehmer:innen. Sicherheitsbestimmungen: Im Falle eines Rennabbruchs wird die Rennleitung alle notwendigen Sicherheitsprotokolle befolgen, um die Sicherheit der Teilnehmer:innen, der Zuschauer:innen und des Veranstaltungspersonals zu gewährleisten. Information der Teilnehmer:innen: Die Teilnehmer:innen werden umgehend über die Entscheidung der Rennleitung bezüglich des Rennabbruchs, der Wiederholung, oder der Wertung des Rennens informiert. Diese Informationen werden durch offizielle Kommunikationskanäle, wie beispielsweise Lautsprecherdurchsagen, digitale Anzeigetafeln und WhatsApp-Infoboard bereitgestellt. 11. Rechtsmittel Entscheidungen der Rennleitung sind endgültig und können nicht angefochten werden. Teilnehmer:innen, die mit der Entscheidung der Rennleitung nicht einverstanden sind, haben keinen Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren oder anderen Kosten. 12. Haftung Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Veranstaltung mit motorsporttypischen Risiken verbunden ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Ihm sind die mit dem Motorsport und der konkreten Veranstaltung verbundenen Gefahren grundsätzlich bekannt. Der Teilnehmer trägt das Risiko für eigene Personen- und Sachschäden, insbesondere für Verletzungen sowie für Schäden an seiner Ausrüstung und seinem Motorrad, soweit diese nicht vom Veranstalter rechtswidrig und schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung des Veranstalters sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Schäden des Teilnehmers ist – ausgenommen bei Personenschäden – auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens beschränkt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er anderen Teilnehmern, dem Veranstalter oder sonstigen Dritten im 13. Einverständniserklärung (minderjährige Teilnehmer:innen) Die gesetzlichen Vertreter minderjähriger Teilnehmer erklären durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung und Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass ihnen Art, Umfang und besondere Risiken des Motorsports sowie der jeweiligen Veranstaltung bekannt sind. Die gesetzlichen Vertreter erklären mit ihrer Zustimmung, dass ihnen Art, Umfang und besondere Risiken des Motorsports sowie der jeweiligen Veranstaltung bekannt sind. Sie bestätigen, dass der minderjährige Teilnehmer körperlich und geistig geeignet ist, an der Veranstaltung teilzunehmen, und dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme entgegenstehen. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für das Verhalten des minderjährigen Teilnehmers während der gesamten Dauer der Veranstaltung, einschließlich Trainings-, Qualifikations- und Rahmenprogrammen. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter und allfällige Mitorganisatoren von sämtlichen Ansprüchen schad- und klagslos zu halten, die aus dem Verhalten des minderjährigen Teilnehmers resultieren. Die gesetzlichen Vertreter bestätigen, dass für den minderjährigen Teilnehmer ein aufrechter Kranken- und Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Schäden oder Unfälle sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Vorlage geeigneter Nachweise über die Identität sowie die Obsorgeberechtigung zu verlangen.